Erweiterung Hautklinik in Tübingen

Die unter Denkmalschutz stehende Hautklinik aus dem Jahr 1920 musste erweitert werden, um die beengten Verhältnisse im Ambulanz- und Stationsbereich zu verbessern und den wachsenden Bedarf an Betten zu erfüllen.
 
Der Altbau ist ein axial gegliedertes Bauwerk mit auf die Mittelachsen bezogenen symmetrischen Fenster-einteilungen und Eingängen.
 
Die Grundrissform des Neubaus wurde dagegen als „freie“ Form konzipiert, die sich aus den städtebaulichen Bezügen zur historischen Hautklinik, aber auch der angrenzenden Umgebungsbebauung herleitet und die den historischen Solitär möglichst gering tangiert.